§ 27 NNachbG – Einfriedungspflicht Bibliographie Titel Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) Amtliche Abkürzung NNachbG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 (1) Grenzen bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander, so kann jeder Eigentümer eines solchen Grundstücks, sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, von den.. In Niedersachsen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2).. § 28 Beschaffenheit der Einfriedung (1) Haben die Eigentümer eine Vereinbarung über die Art und.
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§ 28 NNachbG – Beschaffenheit der Einfriedung Bibliographie Titel Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) Amtliche Abkürzung NNachbG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 (1) Haben die Eigentümer eine Vereinbarung über die Art und Beschaffenheit der Einfriedung nicht getroffen, so kann eine ortsübliche Einfriedung verlangt werden.. (2) 1 Soweit in einem Teil eines Ortes Einfriedungen nicht üblich sind, besteht keine Einfriedungspflicht. 2 § 29 Abs. 2 bleibt unberührt. § 28 Beschaffenheit der Einfriedung (1) 1 Haben die Eigentümer eine Vereinbarung über die Art und Beschaffenheit der Einfriedung nicht getroffen, so kann eine ortsübliche Einfriedung verlangt werden. 2 Wenn sich für einen Teil eines Ortes keine.